Italien - Reisemobil / Wohnmobil-Info

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Sie reisen mit dem Wohnmobil in oder durch Italien? Das müssen Sie wissen:
   
Höchstgeschwindigkeit:

Womo bis 3.5 Tonnen:
  • 130 Kmh auf Autobahnen (Für Neulenker: 100 Kmh / Bei Nässe: 110 Kmh)
  • 110 Kmh auf Schnellstrassen (Für Neulenker und bei Nässe: 90 Kmh)
  • 90 Kmh ausserorts
  • 50 Kmh innerorts
   
Womo über 3.5 Tonnen:
  • 100 Kmh auf Autobahnen
  • 80 Kmh ausserorts
  • 50 Kmh innerorts
     
Anhänger:
  • 50 Kmh innerorts
  • 70 Kmh ausserorts
  • 80 Kmh auf Autobahnen

Parken:
Freies Campen ist in Italien von regionalen Einschränkungen abhängig. Informieren Sie sich bitte vor Ort, was erlaubt ist.

Beladung:
Toleranz bis 5%. Bei Überladung drohen Strafen von 40 Euro bis 1700 Euro.

Betankung:
Das Tankstellennetz in Italien ist gut ausgebaut. Tankstellen an der Autobahn sind deutlich teurer, als jene abseits der Autobahn.
Tankstellen auf der Autobahn haben immer 24 Std. geöffnet und dürfen nicht bestreikt werden.
An jeder Tankstelle kann sowohl Diesel als auch Benzin getankt werden.
LPG-Tankstellen sind verbreitet.
Eine Übersicht finden Sie hier

Was müssen Sie mitführen?
  • Führerausweis
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • CH-Kleber (Für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge)
  • Pannendreieck / Schutzweste
  • Umweltpass für «zone a traffico limitato » in zahlreichen italienischen Städten.

Promillegrenze:
  • 0.5 Promille
  • Keine Toleranz bei Drogen am Steuer

Allgemeines:
  • Autobahnen sind gebührenpflichtig. Es kann jeweils bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Nähere Infos:
  • Höhere Maut für Fahrzeuge über 1,3 m Höhe an der Vorderachse und über 2 Achsen; Doppelachsen gelten als 2 Achsen
  • Achtung: In Italien darf im Sommer nur mit Winterreifen, die einen genügenden Geschwindigkeitsindex aufweisen, gefahren werden.
    Näheres hier:
  • Tagfahr- oder Abblendlicht ist ausserorts obligatorisch.Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten in Italien zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr
  • Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten in Italien zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr
  • Warntafel muss auch bei Fahrradträgern am PW angebracht sein.
 
Aktualisiert am 19.03.2024
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